Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Hochschule Fresenius Idstein, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit geht der Frage nach, ob ein Umgangsrecht für soziale Bezugspersonen der kindlichen Entwicklung dient oder ob es dazu führt, dass der familiäre Frieden gestört wird. Die §§ 1684 bis 1686a BGB regeln das Umgangsrecht für rechtliche und leibliche Eltern sowie für andere Bezugspersonen. Während der § 1684 BGB eine rechtliche Vorannahme auf einen dem Kindeswohl dienlichen Umgang der Eltern trifft, muss die Bedeutung des Umgangs einer Bezugsperson nach § 1685 BGB im Einzelfall geprüft werden. Da in § 1685 Abs. 1 BGB zwei Personengruppen konkret benannt sind, wird sich Kapitel 3 damit beschäftigen, warum diesen Gruppen eine besondere Stellung in dem Paragraphen zukommt. Hier werden Studien angeführt, die auf eine Kindeswohldienlichkeit des Umgangs mit Großeltern und Geschwistern schließen lassen. Kapitel 4 untersucht die Frage nach dem familiären Frieden und betrachtet Fälle, in denen gegen ein Umgangsrecht entschieden wurde, da das Gericht Anhaltspunkte für die Störung des familiären Friedens gesehen hat. Im letzten Kapitel wird zusammengefasst, was die Schwierigkeiten im Falle eines Rechtsstreits sind und es werden Schlüsse gezogen, was dies für die Praxis der sozialen Arbeit bedeutet. Es werden Möglichkeiten genannt, wie in der Beratung nach Lösungen gesucht werden könnte, um für alle Beteiligten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und Kindeswohl und Familienfrieden gleichermaßen zu schützen.