Beschreibung
Die Rückkehr der Religion stellt auch für das Staats- und Verfassungsrecht eine Herausforderung dar. Zwar scheinen die Strukturen des modernen, freiheitlichen Verfassungsstaates mit umfassender Religions- und Weltanschauungsfreiheit der Bürger einserseits, religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates andererseits fest gefügt. Doch erhebt sich die Frage, ob in das vermeintlich vollständig säkularisierte politische Gemeinwesen sakrale Elemente konstitutiv eingelassen sind oder ihm sonst begrifflich, institutionell oder funktionell innewohnen. Die Frage ist im Ergebnis eindeutig zu verneinen. Der freiheitliche Verfassungsstaat kann und muss auch die Wiederkehr des Religiösen säkular verwalten. Die Trennung von Politik und Religion ist und bleibt die Basis der Freiheitlichkeit des politischen Gemeinwesens.