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Von der Eigenkirche zum Volkseigenen Betrieb: Erwin Jacobi (1884-1965)

Arbeits-, Staats- und Kirchenrecht zwischen Kaiserreich und DDR, Beiträge zur Re

Erschienen am 01.11.2007
CHF 142,00
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783161495021
Sprache: Deutsch
Auflage: 1. Auflage
Einband: Gebunden

Beschreibung

Martin Otto legt mit seinem Buch die erste wissenschaftliche Biographie des Arbeits-, Staats- und Kirchenrechtlers Erwin Jacobi vor. Jacobi gehörte zu den Pionieren der Arbeitsrechtswissenschaft in der Weimarer Republik. Als Staatsrechtler war er gemeinsam mit Carl Schmitt als großzügiger Interpret der Diktaturkompetenz des Reichspräsidenten bekannt geworden ("Schmitt-Jacobische Formel"). Entsprechend vertrat er 1932 gemeinsam mit Carl Schmitt die Regierung von Papen vor dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich im sogenannten "Preußenschlagverfahren". Auf Jacobis Veröffentlichungen der Weimarer Zeit gehen der bis heute gebräuchliche arbeitsrechtliche Betriebsbegriff und der Terminus "Verfassungsdurchbrechung" zurück. 1933 aus rassischen Gründen von der Universität Leipzig entfernt, gehörte er nach 1945 zu den ersten Professoren der neubegründeten Juristenfakultät. In der DDR als "fortschrittlicher Bürgerlicher" geduldet, versuchte er nach Möglichkeit, die wissenschaftliche Autonomie der Universität zu wahren, durchschaute aber immer mehr die Widersprüchlichkeiten der DDR-Wissenschaftspolitik. Aufgrund seiner Prominenz besaß er eine gewisse Autonomie, die es ihm erlaubte, auch unbequeme Dinge (Wahlrecht und Situation der Kirchen im Ostblock) anzusprechen, auch Westkontakte und - reisen waren ihm möglich. Die Bespitzelung durch die Staatssicherheit und ein teilweises Verbot von Schriften verhinderte dies nicht. Das Buch verbindet die Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland im 20. Jahrhundert mit der Wissenschaftsgeschichte der DDR.

Autorenportrait

ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Privatrechtsgeschichte sowie Handels- und Gesellschaftsrecht der FernUniversität in Hagen.