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Verwaltung zwischen Unparteilichkeit und Gestaltungsaufgabe

Jus Publicum 79

Erschienen am 01.09.2001
CHF 177,00
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783161476426
Sprache: Deutsch
Auflage: 1. Auflage
Einband: Gebunden

Beschreibung

Einerseits wird von der öffentlichen Verwaltung im Rechtsstaat unparteiliche Rechtsverwirklichung gefordert, andererseits soll sie über den Vollzug zwingender Rechtsvorschriften hinaus politische Vorgaben konkretisieren und aktiv handelnd umsetzen. Strukturelle Veränderungen im Verwaltungsrecht durch wirtschaftliches Handeln und vermehrte Kooperation mit Privaten lassen diesen ungelösten Grundkonflikt zwischen Unparteilichkeit und Gestaltungsaufgabe in neuem Licht erscheinen. Das gilt nicht nur für Deutschland, sondern unter anderen Vorzeichen auch für die USA. Nach begrifflichen Vorklärungen und einem ideen- und entwicklungsgeschichtlichen Überblick arbeitet Michael Fehling rechtsvergleichend verschiedene Verwaltungstypen heraus. Diesen lassen sich idealtypisch unterschiedliche Konsequenzen für den Standort der Verwaltung zwischen Unparteilichkeit und Dienstleistungs- und Gestaltungsaufgaben entnehmen. Anschließend analysiert der Verfasser die einschlägigen Rechtsvorschriften auf personell-individueller, organisatorisch-institutioneller und auf Verfahrensebene. Ein weiteres zentrales Kapitel widmet er Fragen der Unparteilichkeit bei einer Verantwortungsteilung zwischen Verwaltung und typischerweise (wirtschaftliche) Eigeninteressen verfolgenden Privaten. Michael Fehling präsentiert abschließend ein flexibles Kompensationsmodell, unter Einschluß auch des zwischen materieller Kontrolle der Verwaltung durch die Gerichte und (Unparteilichkeits-) Sicherungen auf Verwaltungsebene bestehenden Potentials wechselseitiger Entlastung.

Autorenportrait

Geboren 1963; 1983-88 Studium der Rechts- und Politikwissenschaften; 1991 zweites jur. Staatsexamen; 1993 Promotion; 1995-96 Studium in Berkeley, USA; 1988-2000 Wiss. Mitarbeiter und Wiss. Assistent an der Universität Freiburg; 2000 Habilitation; seit 2000 Hochschuldozent an der Universität Freiburg; ab September 2001 Professor für Öffentliches Recht an der Bucerius Law School in Hamburg.