Beschreibung
Der Rechtsstaat gilt als die zivilisatorische Errungenschaft des modernen politischen Gemeinwesens. Denn im Rechtsstaat regiert nicht der persönliche Wille eines Fürsten oder Diktators, dort herrscht vielmehr ausschließlich das Recht. In Gestalt der Menschenrechte ist der freiheitliche Rechtsstaat, der sich als Kontrastmodell zur 'politischen Gewalt- und Willkürherrschaft' präsentiert, sogar zum globalen Exportartikel avanciert. Freilich sind Rechtsstaat und Menschenrechte ohne Polizei, Gefängnisse und Gerichtsvollzieher nicht zu haben. Warum die Herstellung des Rechtsfriedens den Charakter eines auf dauerhafter staatlicher Gewalt beruhenden Programms besitzt und welchen Nutzen das rechtsstaatliche Procedere für die bürgerliche Konkurrenzgesellschaft stiftet, ist Gegenstand der Untersuchung von Albert Krölls.
Autorenportrait
Albert Krölls, Jahrgang 1948, Diplom-Sozialwissenschaftler, emeritierter Professor für Recht und Verwaltung, Veröffentlichungen bei VSA: Kritik der Psychologie, 2. Aufl. 2007; Das Grundgesetz - ein Grund zum Feiern? 2009.